Was ist nach einem Unfall zu tun?
Freie Wahl des KFZ-Sachverständigen
Als Geschädigter haben sie die freie Wahl,
einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.
Die Kosten hierzu trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Beweissicherung
Schadensumfang und Schadenshöhe sollten von einem unabhängigen
Gutachter ermittelt werden. Gerade in Streitigkeiten, führt das
Fehlen ihres eigenen Gutachters zu Problemen.
Schadensregulierung
Ihr Gutachter berät sie kompetent über die sinnvolle Vorgehensweise zur Regulierung ihres Schadens.
Leistungen
Kompetent: Über 40 Jahre Berufserfahrung, sorgen für ein umfangreiches Fachwissen.
Vertrauensvoll: Ohne die Zufriedenheit unserer Kunden, wären wir nicht dort, wo wir heute stehen.
Flexibel: Ob zeitnahe Termine bei ihnen vor Ort, oder in unserer eigenen Prüfhalle, wir kümmern uns um ihre Bedürfnisse.
Gerne bieten wir ihnen auch unsere Reparaturbegleitung mit mehreren Besuchen an. Wir pflegen stehts den engen Kontakt mit den Werkstätten.
Im Falle eines Kaskoschadens hat die Versicherung die Weisungsbefugnis.
Hierunter fallen alle selbstverschuldeten Schäden an ihrem Kraftfahrzeug,
wie zum Beispiel ein Wildschaden.
Im Falle eines Haftpflichtschadens gelten sie als Unfallbeteiligter, jedoch nicht als Unfallverursacher.
Die Kosten für ihr Gutachten, sowie Rechtsbeistand sind in voller Höhe von der gegnerischen
Versicherung zu tragen. Nutzen sie in jedem Fall ihren eigenen, unabhängigen Gutachter, welcher
im Schadensfall ihre Interessen vertritt.
Auch für entstandene Schäden an ihrem LKW, Transporter oder Anhänger erstellen wir
für sie ihr Gutachten.
Auch für ihren Wohnwagen, oder Reisemobil erstellen wir gerne ein Gutachten.
Gerne kümmern wir uns um ihr Lieblingsfahrzeug. Ob Gutachten für ein H-Kennzeichen, Schadens- und
Wertgutachten oder die Dokumentation über Restaurierung oder Reparatur. Sie und ihr Fahrzeug sind
bei uns in guten Händen.